Abrechnung

Als Tierärzte sind wir verpflichtet, unsere Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abzurechnen. Diese Gebührenordnung erlaubt die Festlegung der Preise für unsere Tätigkeiten innerhalb gewisser Rahmenbedingungen.

Bitte beachten Sie, dass wir am Wochenende und im Abendnotdienst erhöhte Gebührensätze berechnen.

Kostenschätzung:
Im Vorfeld jeder größeren Behandlung (Diagnostik, stationärer Aufenthalt) oder Operation schätzen wir nach einer Allgemeinuntersuchung die zu erwartenden Kosten ab und besprechen diese mit Ihnen.
Ohne Untersuchung des Patienten ist eine seriöse Kostenschätzung erfahrungsgemäß nicht möglich.

Bitte bezahlen Sie die erbrachten Leistungen nach Abschluss der Behandlung. Die folgenden Bezahlungsmöglichkeiten stehen Ihnen dabei zur Verfügung:

  • Barzahlung
  • EC Kartenzahlung
  • Rechnung (mit Ratenzahlungsmöglichkeit)
    Im Zusammenarbeit mit unserer Verrechnungsstelle können wir Ihnen im Fall größerer Rechnungssummen ab 300€ die Behandlung auf Rechnung oder Ratenzahlung anbieten. Ohne zusätzliche Kosten können Sie die Rechnung komplett oder in bis zu 4 Teilzahlungen begleichen. Bei längeren Ratenzahlungen werden durch die Verrechnungsstelle unterschiedlich hohe Zinsen erhoben.

Bitte beachten Sie: Voraussetzung für die Bezahlung per Rechnung ist eine positive Bonitätsprüfung, welche die Verrechnungsstelle in unserem Auftrag online durchführt. Bitte bringen Sie hierzu Ihren gültigen Personalausweis mit.